Führung eines Ökokontos und Kompensation von Eingriffen

Seit einigen Jahren führen wir ein, von der Region Hannover anerkanntes, Ökokonto. Wenn naturschutzfachliche Aufwertungen, in Form von Renaturierungsmaßnahmen, vorgenommen werden, kann der ökologische Mehrwert mithilfe verschiedener Berechnungsmethoden in Wertpunkten ausgedrückt werden.

Dafür wird im ersten Schritt eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, die den Ausgangszustand abbildet. Auf dieser Grundlage wird die ökologische Aufwertungsmaßnahme geplant. Bereits während der Planungsphasen stehen wir im regen Kontakt mit den Unteren Wasser- und Naturschutz-behörden, da diese die Wertpunkte, also den ökologischen Mehrwert der Maßnahme anerkennen müssen. Dabei ist es nicht von Belang ob die Planung durch ein externes Ingenieurbüro oder von uns selbst durchgeführt wird. Wir kümmern uns bei Bedarf um die notwendigen Planungsschritte und holen die erforderlichen Genehmigungen oder Zusagen ein.

Definition Ökokonto:
Bevorratung von Flächen und Maßnahmen [hier in Form von Wertpunkten] für  Ausgleich und Ersatz im Sinne der Eingriffsregelung.

Nach der Planung erfolgt die Umsetzung der Maßnahme. Wir überwachen dabei die ausführenden Fachfirmen und stellen sicher, dass die Arbeiten wie geplant ausgeführt werden. Die Abnahme erfolgt nach Abschluss der Arbeiten zusammen mit der Region Hannover. Sofern keine Mängel mehr vorliegen, gehen die berechneten Wertpunkte in unser Ökokonto über und können abgerufen werden.

Eingriffsregelung:
Ziel der Eingriffsregelung ist die naturschutzrechtliche Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben, und die Vermeidung bzw. der Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.

Da bei jedem Eingriff in den Naturhaushalt Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und diese oft nicht gänzlich auf der beplanten Fläche ausgeführt werden können, besteht die Möglichkeit Wertpunkte aus unserem Ökokonto zu übertragen und so den notwendigen Ausgleich sicherzustellen. Wir haben bereits mit vielen Kommunen, Firmen und Privatleuten erfolgreich zusammengearbeitet. Die Höhe der finanziellen Ablöse der Wertpunkte richtet sich nach den Herstellungskosten der Wertpunkte, dem Verwaltungsaufwand und den Pflegekosten für min. 25 Jahre. Wir stellen dafür sicher, dass der ökologische Mehrwert tatsächlich erfolgt und dauerhaft gesichert ist.

Beispiel (näherungsweise):
Umwandlung von 3.000 m² Ackerland (A) in 3.000 m² Dauergrünland (DGL)

3.000 m² A = 3.000 WP
3.000 m² DGL = 6.000 WP
Aufwertung (Neuzustand – Ausgangszustand)
= 3.000 WP

Es werden also bei der Umwandlung von 3.000 m² Ackerland in Dauergrünland  3.000 WP hergestellt.

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