Willkommen ...
beim Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“. Wir kümmern uns um die Pflege und Entwicklung der Fließgewässer II. Ordnung in unserem Verbandsgebiet.
Unsere gesetzliche Aufgabe ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Dabei legen wir besonderen Wert auf den umweltverträglichen Umgang mit dem Wasser- und Bodenhaushalt und auf die Entwicklung der Gewässer im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Das Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet der West- und Südaue mit den Zuflüssen Rodenberger Aue, Sachsenhäger Aue und Nebenflüssen. Auf einer Fläche von ca. 60.000 ha befassen wir uns mit ca. 320 km Fließgewässer in der Region Hannover und den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont.
Die Gremien und Mitarbeitenden des Verbandes orientieren sich am folgenden Leitbild, welches sich am Begriff der Nachhaltigkeit orientiert (ökonomisch, sozial und ökologisch verträglich):
Unterhaltungsverband Nr. 53 – West- und Südaue
Verbandsvorsteher: Heinz Widdel
Marktstraße 33, 30890 Barsinghausen
Tel: 0 51 05 / 58 40 653
Fax: 0 51 05 / 58 22 389
E-Mail: info@wasser5253.de
- Wir erledigen anfallende Arbeiten transparent und sparsam.
- Wir legen besonderen Wert auf die stetige Weiterentwicklung digitalter Arbeitsprozesse und agiler Arbeitsmethoden zur langristigen Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse.
- Wir streben die weitere Professionalisierung der Geschäftsstelle an und entwickeln uns stetig weiter.
- Wir entwickeln und pflegen die Verbandsgewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im Sinne des § 1 BNatSchG.
- Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Bewältigung landschaftspflegerischer und naturschutzfachlicher Herausforderungen.
- Wir unterstützen das Land Niedersachsen bei der Zielerreichung der EU-WRRL durch Fließgewässerentwicklung.
- Wir bündeln Fachkompetenzen und stärken die interdisziplinäre Zusammenarbeit (u.a. Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft und weitere Unterhaltungsverbände).
- Wir streben die paritätische Besetzung der Verbandsorgane an.
- Wir leben den Grundsatz der Gleichstellung in allen Arbeitsbereichen.
Organisation
Der UHV 53 wurde gemäß NWG am 15.07.1966 gegründet und dient dem öffentlichen Interesse. Seine Mitglieder sind Städte, Gemeinden und Grundstückseigentümer, von deren Fläche eine Erschwernis gegenüber der Gewässerunterhaltung ausgeht. Diese Mitglieder bilden gleichzeitig die Verbandsversammlung als wichtigstes Beschlussorgan des UHV 53. Der Stimmanteil ist abhängig von der beteiligten Fläche und Einwohnerzahl im Verbandsgebiet.
Ein weiteres Entscheidungsorgan ist der Verbandsvorstand bestehend aus dem Verbandsvorsteher und 16 weiteren Mitgliedern. Neben diesen Gremien arbeiten ein Geschäftsführer, ein Verbandsingenieur, ein Kassenverwalter und eine Verwaltungskraft für den Verband. Die Aufsichtsbehörde ist die Region Hannover.
Seit Anfang des Jahres 2012 hat der Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“ eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Gewässer- und Landschaftspflegeverband Nr. 52 Mittlere Leine.
Verbandsgewässer
Die Arbeit des Verbandes basiert auf der Verbandssatzung in der Fassung vom 10.09.2021. Seine Aufgabe ist die Pflege und Entwicklung der Gewässer II. Ordnung innerhalb unseres Verbandsgebietes zu unterhalten [siehe Tabelle].
Bezirk
Gewässer
UHP
1
Stockbach
Allerbach
Kirchdorfer Mühlbach
Levester Bruchgraben
Schleifbach
Levester Bach
3
Rodenberger Aue (Mittellauf)*
Mühlenaue Lauenau
Riesbach*
Schlierbach
Salzbach*
Soldorfer Bach
Mühlenaue Rodenberg
4
Rodenberger Aue (Oberlauf)*
Eimbeckhäuser Bach
Flöttenbach
Lärchenbach
Waltershagener Bach*
Hülseder Dorfbach
Altenhägener Bach
Pohler Bach
Meinser Bach
Bezirk
Gewässer
UHP
7
Vornhäger Bach
Hessbach
Ziegenbach*
Grenzbach
Lindhorster Graben
Flahbach
Rieper Flahbach
Rieper Graben
9
Südaue (Unterlauf)
Idenser Graben
Oberer Barnegraben
Alte Südaue
Westaue (Unterlauf)*
Lehmbüntegraben
11
Haster Bach
Büntegraben
Haster Waldbach
Graben im Faulensee
Südaue (Mittellauf)
Ortsvorfluter Holtensen
* EU-relevante Gewässer
≡ Unterhaltungsrahmenpläne
Die Unterhaltungsaufgaben umfassen insbesondere:
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserablaufes
- Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze
- Erwerb, Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und der Landschaftspflege
- Auftragsarbeiten der Gewässerpflege, der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes für unsere Mitglieder und für Wasser- und Bodenverbände
Die Gewässer werden so unterhalten, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer Zustand erhalten bzw. angestrebt wird.